Gutachten

...ist das nachvollziehbare, allgemeinverständliche Urteil

eines Sachverständigen

über einen komplexen Sachverhalt.

Die Aufgabe eines Wertgutachten ist es,

einen plausiblen und nachvollziehbaren Verkehrswert

zu ermitteln.

Als erfahrene Makler und zertifizierte Sachverständige für Immobilien (Gutachter) nach DIN ISO 9001, kennen wir den Markt genau und können Ihnen eine realistische und fundierte Wertermittlung erstellen. Sie erhalten ein plausibles, ehrliches, von unserer Maklertätigkeit unabhängiges Gutachten, für Ihre Bedürfnisse.

Gründe für eine Immobilienbewertung

  • Verkauf oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung

Mit einem Verkehrswertgutachten erfahren Sie den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie. Es bietet Ihnen eine sachliche Grundlage für Preisverhandlungen. Damit wissen Sie, dass der geforderte Kaufpreis angemessen ist bzw. der Verkaufspreis realistisch festgelegt werden kann. Ausserdem bietet es dem Käufer fundierte Kenntnisse und ist eine wichtige Stütze für Vertragsverhandlungen bei der finanzierenden Bank.

  • Renditebewertung bei Anlageobjekten oder renovierungsbed. Immobilien

In diesen Fällen ist ein Sachverständigengutachten unabdingbar. Sie stellen sicher, dass die geplante Investition die versprochene oder geplante Rendite erwirtschaftet. Ebenso dient es der Vermögensfeststellung für die Beleihung oder Finanzierung.

  • Vermögensauseinandersetzungen

Bei Erbschaften von Immobilien zur Festlegung der Pflichtteilsansprüche und bei Ehescheidungen für den Zugewinnausgleich oder bei Schenkungen ist eine Immobilienbewertung unerlässlich.

Wir erstellen für Sie

  • Vollgutachten

Vergleichswertverfahren ( §§ 13 + 14 WertV) orientiert sich an realistischen Kaufpreisen
Ertragswertverfahren (§§ 15 - 20 WertV) orientiert sich an nachhaltig erzielbaren Erträgen
Sachwertverfahren (§§ 21 - 25 WertV) orientiert sich an den Herstellungskosten des Gebäudes

  • Mietwertgutachten

Mit einem Mietwertgutachten wird die Höhe eines angemessenen Mietzins für eine Immobilie ermittelt. Sofern es sich um preisgebundenen Wohnraum im Sinne der 2. Berechungsverordnung handelt, spricht man von der Ermittlung der Kostenmiete bzw. der Wirtschaftlichkeitsberechnung.

  • Wertermittlungen

Bei der Wertermittlung werden Verkehrswert und Beleihungswert festgesetzt. Der Verkehrswert dient der Überprüfung der Angemessenheit des Kaufpreises, während der Beleihungswert als Basis für die Höhe der Kreditgewährung zu sehen ist.

  • Marktanalysen

Ziel der Immobilienmarktanalyse ist einerseits die Entwicklung einer Eigentümer-Typologie, die Motive und Bedürfnisse der Eigentümer beim Verkauf von Grundstücken abbildet, und andererseits eine Einschätzung über die Entwicklung des Angebots und der Nachfrage im relevanten Immobilienteilmarkt.

  • Kurzgutachten

Das Kurzgutachen dient lediglich der Argumentationhilfe bei Preisverhandlungen mit Käufern und /oder Banken. Es werden keine Auskünfte bei Ämtern eingeholt und die Auswertung ist weniger Umfangreich im Vergleich zur Werteermittlung.