Verwaltung

... ist Vertrauenssache!

Die Verwaltung Ihres Immobilienprivat-, unternehmerbesitzes oder einer Eigentümergemeinschaft verlangt Ihr Vertrauen und unseren Einsatz. Wir arbeiten bereits seit etlichen Jahren mit bedeutenden Ulmer Unternehmerfamilien zusammen. Mit unserem Engagement, sind Sie über Jahre gut aufgestellt und sorgenfrei.

Die Verwaltung Ihrer Eigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) meint die Vertretung der Gemeinschaft der Eigentümer und Wahrnehmung deren Interessen für alle Belange, welche das gemeinschaftliche Eigentum betreffen. Die Aufgaben und Befugnisse eines Verwalters ergeben sich aus dem § 27 des WEG und der Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung).

Die Betreuung und Verwaltung Ihres persönlichen Immobilienbesitzes (Rechte und Pflichten des Verwalters) können individuell vereinbart werden.

Im Wesentlichen beinhaltet unser Verwaltungsspektrum:

Kaufmännische Objektbetreuung

  • ordnungsgemäße, laufende Buchhaltung über sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft, bzw. der Objekte eines Eigentümers
  • Überwachung aller Zahlungseingänge, Einleitung notwendiger Mahnverfahren
  • sicherer Umgang der Instandhaltungsrücklage
  • Prüfung der lfd Betriebskosten auf Kostenreduzierung bei Leistungsüberprüfung in Rahmenverträgen(z. Bsp. Kabelanschluß, Versicherungen, Strom-, Gasanbieter)
  • Vorbereiten und durchführen von Eigentümerversammlungen mit Beschlußfassung nach WEG mit Protokoll und Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan etc

Technische Objektbetreuung

  • Beauftragung, Überwachung und Abwicklung von Handwerkern, Hausmeisterservice, Kehrwoche, Wartungen etc
  • Einholen von Kostenvoranschlägen für zu beschließende (beschlossene) Maßnahmen
  • Durchsetzen und Überwachen der Hausordnung
  • laufende Überprüfung, Begehung des Objektes auf Mängel und Reparaturbedarf
  • Unterstützung bei der Mietersuche. Wir übernehmen die Bonitätsprüfung, Vertragsgestaltung und Kautionsabwicklung, sowie die
  • Übergabe der Mietsache

Wir betreuen auch gerne Ihr Sondereigentum oder Sanierungsobjekt.
Geben auch Sie Ihren Immobilienbesitz vertrauensvoll an einen qualifizierten Verwalter und sprechen Sie mit uns über Ihre Vorstellungen.